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Norm für den Fenstereinbau

Inhalte der Norm B 5320

Anwendungsbereich

Die ÖNORM ist für die Planung und Ausführung des Einbaues von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren (in der Folge  “Fenster” genannt), inklusive außenliegende Anbauteile (z. B. Sonnen-, Insektenschutzeinrichtungen und/oder Lüftungseinrichtungen) in Wände, die im direkten Kontakt zum Außenklima stehen, anzuwenden. Darüber hinaus gilt diese ÖNORM auch für Fenster zwischen konditionierten und nichtkonditionierten Räumen.

Sie gilt sowohl für den Neubau und Gebäudesanierungen als auch für den Fenstertausch.

Grundanforderungen an den Fenstereinbau

Zur Erzielung eines korrekten Bauanschlusses sind die unterschiedlichen Anschlussebenen der Wand mit denen des Fensters zur Erfüllung der statischen, bauphysikalischen, gebrauchs- und funktionstauglichen Anforderungen zu verbinden.

Der Fensteranschluss muss sicherstellen, dass alle statisch und bauphysikalisch erforderlichen Funktionen des Fensters auch im Anschlussbereich sichergestellt sind. Dazu ist es erforderlich, die für die einzelnen Anforderungen wesentlichen Anschlusszonen jeweils für das Bauteilfugenprofil und das Fensterfugenprofil festzulegen.

Füllen der Fuge

Die Fuge Fensterstock (Blinststock) -
Wandbilder/tragender Baukörper ist mit Dämmstoff zu füllen.
Versetzhilfsmittel (wie z. B. Keile) sind zu entfernen und die entstandenen Hohlräume mit Dämmstoff und dergleichen zu füllen. Trag- und Distanzklötze verbleiben in der Fuge.

Anschluss an der Rauminnnenseite

Die Luftdichtungsebene des Fensters ist an die Luftdichtungsebene der Wand umlaufend anzuschließen.
Der raumseitige Anschluss ist luftdicht (zur Vermeidung von Konvektion in die Fuge) herzustellen.

Anschluss an der Außenseite

Jene Zone, die die Fuge vor Schlagregen und Witterungseinflüssen schützt, ist umlaufend an die Wand anzuschließen.

Befestigung

Die Fenster sind umlaufend mit dem Baukörper unter Berücksichtigung etwaig erforderlicher Tragklötze und dergleichen zu befestigen.
Der maximale Befestigungsabstand A darf 700 mm nicht überschreiten.
Der Abstand hat an der Ecke E 100 mm bis 200 mm (gemessen von der Innenecke des Fensterrahmens) zu betragen.
Bei einer (inneren) Rahmenlichte ≤ 450 mm ist ein Befestigungsmittel ausreichend. 

Maße der Wandöffnung und Einbau des Fensters

Es ist ein Fugensollmaß von mindestens 15 mm gefordert (örtliche begrenzte Einengungen von ≥ 10 mm sind zulässig), jedoch kein Größtmaß.

Bis 3 m Fenster-Elementgröße beträgt die Toleranz des Baurichtmaßes +24 mm und das Fugen-Sollmaß umlaufend 15 mm. Damit ergibt sich ein maximales Fugenmaß von +54 mm (24 mm +15 mm +15 mm).
Wenn das Fenster asymmetrisch, mit einer einseitigen Mindestfugenbreite von 15 mm montiert wird, dann darf die gegenüberliegende Fuge maximal 39 mm betragen. Die verwendeten Anschlussmaterialien sind auf die Fugenbreite abzustimmen.

Über 3 m Fenster-Elementgröße
beträgt die Toleranz des Baurichtmaßes +32 mm, somit eine maximales Fugenmaß von 62 mm (32 mm +15 mm +15 mm).
Wenn das Fenster asymmetrisch, mit einer einseitigen Mindestfugenbreite von 15 mm montiert wird, dann darf die gegenüberliegende Fuge maximal 48 mm betragen. Die verwendeten Anschlussmaterialien sind auf die Fugenbreite abzustimmen.

Klotzung

Distanzklötze stellen eine Kann-Bestimmung dar, also kein Muss. Sie sind aber vor allem bei großen und/oder schweren Fensterelementen zu empfehlen.
Tragklötze unter dem Fenster sind immer notwendig, sofern keine vollständige Untermörtelung (z. B. Terrassentüren) erfolgt.
Tragklötze sind flächenbündig zum Fensterrahmen einzubauen.