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Allgemeine Anforderungen Unterdach

Anordnung von Unterdächern

Unterdächer sind jedenfalls anzuordnen:

  • Bei einem ausgebauten Dachgeschoß, soweit es sich nicht um unbelüftete Konstruktionen handelt; 
  • Bei einem nicht ausgebauten Dachgeschoß über der obersten Geschoßdecke, die bereits bei Anfall geringer Wassermengen wasserdurchlässig ist (z. B. Zangendecke);
  • Bei Unterschreitung der Regeldachneigung gemäß ÖNORM B 3419;
  • Bei Erfordernis gemäß ÖNORM B 3521-1;
  • Bei belüfteten Dächern mit Dachabdichtungen gemäß ÖNORM B 3691.

Bei belüfteten Dachabdichtungen gemäß ÖNORM B 3691 mit einer Dachneigung von mehr als 8° darf auf die Ausführung eines Unterdaches verzichtet werden, wenn entsprechende Maßnahmen zur Winddichtung und gegen Eintrieb von Flugschnee vorgesehen sind.

Erläuterungen Normen:

  • ÖNORM B 3419: 2018 04 01
    Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen
  • ÖNORM B 3521-1: 2012 08 01
    Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen aus Metall - Teil 1: Bauspenglerarbeiten - handwerklich gefertigt
  • ÖNORM B 3691: 2018 08 15
    Planung und Ausführung von Dachabdichtungen


Anmerkungen:

Die winddichte Ausführung des Unterdaches ersetzt nicht die luftdichte Ausführung des raumseitigen Abschlusses des Dachaufbaus, sondern kann nur eine schädliche Durchströmung der Wärmedämmung mit Außenluft verhindern.

Holzschutzmittel können die Oberflächenspannung des Niederschlagswassers stark beeinflussen und dadurch zu einem verstärkten Wasserdurchgang. z. B. bei der Konterlattenbefestigung oder durch diffusionsoffene, permeable Bahnen und Plattenwerkstoffen führen.

Quelle: ÖNORM B 4119 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen (Ausgabe 01.03.2018)

Ausführung von Unterdächern

Regensichere Unterdächer

Unterdächer sind mit Unterdeckbahnen (UD Typ I, E-GV-10, E-3 sk, usw.) auf Schalung oder gleichwertigem Untergrund bzw. mit Holzwerkstoffplatten regensicher und sicher gegen den Eintrieb von Flugschnee auszuführen.

Die Befestigung der Unterdeckbahnen hat verdeckt im Bereich der Überlappungen zu erfolgen
Die Überlappungen von Längsnähten und Querstößen der Unterdeckbahnen hat mindestens 10 cm zu betragen und ist durchgehend zu verkleben.

Unterhalb der Konterlatten sind Nageldichtungen anzuordnen. Unter folgenden Bedingungen darf auf die Anbringung von Nageldichtungen verzichtet werden:
  • Bei Verwendung von Polymerbitumenbahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicke von 2,0 mm;
  • Soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.


Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit

Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit sind mit Unterdeckbahnen (z. B. UD Typ II, E-3 sk, usw.) auf Schalung oder auf Holzwerkstoffplatten erhöht regensicher und sicher gegen Eintrieb von Flugschnee auszuführen

Längs- und Quernähte der Unterdeckbahnen sind homogen (Schweißen) zu verbinden. Werden andere Fügetechniken eingesetzt, müssen diese ebenfalls den Anforderungen der ÖNORM B 3661:2017, Tabelle 5 für UD Typ II entsprechen.

Die Schweißnahtbreite hat bei Polymerbitumenbahnen mind. 8 cm zu betragen.

Bei Kunststoffbahnen hat die Schweißnahtbreite mindestens 4 cm zu betragen, bei werksseitig vorkonfektionierten Bahnen ist eine Reduktion auf 2 cm zulässig.
Die Befestigung der Unterdeckbahnen hat ausschließlich verdeckt zu erfolgen.

Bei Kunststoffbahnen sind unter den Konterlatten Nageldichtungen vorzusehen. Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Konterlatten nicht mit Lattungs- und Schalungsnägeln durchgenagelt werden.
a) Schneelast sK ist die charakteristische Schneelast auf dem Boden gemäß ÖNORM B 1991-1-3.
b) Bei belüfteten Dachabdichtungen gemäß ÖNORM B 3691 mit einer Dachneigung von mehr als 8° darf auf die Ausführung eines Unterdaches verzichtet werden, wenn entsprechende Maßnahmen zur Winddichtung und gegen Eintrieb von Flugschnee vorgesehen sind.