Ausführung von Unterdächern
Regensichere Unterdächer
Unterdächer sind mit Unterdeckbahnen (UD Typ I, E-GV-10, E-3 sk, usw.) auf Schalung oder gleichwertigem Untergrund bzw. mit Holzwerkstoffplatten regensicher und sicher gegen den Eintrieb von Flugschnee auszuführen.
Die Befestigung der Unterdeckbahnen hat verdeckt im Bereich der Überlappungen zu erfolgen.
Die Überlappungen von Längsnähten und Querstößen der Unterdeckbahnen hat mindestens 10 cm zu betragen und ist durchgehend zu verkleben.
Unterhalb der Konterlatten sind Nageldichtungen anzuordnen. Unter folgenden Bedingungen darf auf die Anbringung von Nageldichtungen verzichtet werden:
- Bei Verwendung von Polymerbitumenbahnen mindestens E-KV-20 mit Mindestdicke von 2,0 mm;
- Soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt.
Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig wenn die Durchnagelung der Konterlatten mit den Lattungs- und Schalungsnägeln mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit
Unterdächer mit erhöhter Regensicherheit sind mit Unterdeckbahnen (z. B. UD Typ II, E-3 sk, usw.) auf Schalung oder auf Holzwerkstoffplatten erhöht regensicher und sicher gegen Eintrieb von Flugschnee auszuführen.
Längs- und Quernähte der Unterdeckbahnen sind homogen (Schweißen) zu verbinden. Werden andere Fügetechniken eingesetzt, müssen diese ebenfalls den Anforderungen der ÖNORM B 3661:2017, Tabelle 5 für UD Typ II entsprechen.
Die Schweißnahtbreite hat bei Polymerbitumenbahnen mind. 8 cm zu betragen.
Bei Kunststoffbahnen hat die Schweißnahtbreite mindestens 4 cm zu betragen, bei werksseitig vorkonfektionierten Bahnen ist eine Reduktion auf 2 cm zulässig.
Die Befestigung der Unterdeckbahnen hat ausschließlich verdeckt zu erfolgen.
Bei Kunststoffbahnen sind unter den Konterlatten Nageldichtungen vorzusehen. Dichtbänder und Dichtmittel sind grundsätzlich durchgehend anzuordnen. Einzelnageldichtungen sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Konterlatten nicht mit Lattungs- und Schalungsnägeln durchgenagelt werden.