Materialanforderung Nageldichtbänder lt. ÖNORM B 4119 und ÖNORM B 3647
Dichtungsbänder für KonterlattenbefestigungenDie Breite von Dichtungsbändern muss jener der Konterlatten entsprechen. Bei Konterlattenbreiten über 70 mm muss die Breite von Dichtungsbändern mindestens 70 mm betragen.
Dichtungsbänder bzw. Dichtmittel, die nicht mit der Unterdeckbahn verklebt werden, müssen eventuell vorhandene Unebenheiten der Grenzflächen unter Einhaltung der erforderlichen Pressung ausgleichen und müssen aus einem hydrophoben Material bestehen.
Die Pressung der Dichtmittel ist durch die Auswahl der Konterlattenbefestigung sicherzustellen.
Anmerkung
Ein Nachweis der Dichtheit kann nach ÖNORM B 3647 erbracht werden.
