Was wird voraussichtlich neu bzw. geändert?
Rund um die Überarbeitung der Unterdachnorm wurden zuletzt von verschiedenen Seiten zahlreiche Informationen verbreitet – teilweise mit mehr Verunsicherung als Klarheit. Unser Anspruch ist es daher, unsere Partner zuverlässig, verständlich und möglichst zeitnah über den aktuellen Stand zu informieren.
Der Entwurf der neuen ÖNORM B 4119 ist am Freitag, 15. Mai 2026, erschienen.
Einsprüche, Anmerkungen, Stellungnahmen usw. sind – begründet – bis zum 26. Juni abzugeben. Diese werden dann gesammelt dem Komitee zur Bearbeitung vorgelegt. Nach der Bearbeitung der Stellungnahmen wir die Norm veröffentlicht und das Vorgängerdokument zurückgezogen.
Als zentrale Richtlinie für Unterdächer und Unterdeckungen im Steildachbereich bringt der Entwurf der ÖNORM B 4119 wichtige Neuerungen für Planung und Ausführung mit sich.
Den Entwurf können Sie hier aufrufen oder (kostenpflichtig) downloaden.
Wir halten Sie über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf dem Laufenden.
Was sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick?
Der Entwurf zur ÖNORM B 4119 bringt voraussichtlich folgende wesentliche Änderungen:
• geänderte Gliederung für bessere Lesbarkeit
• Anpassung der Anforderungen an Abdichtungsbahnen
• Präzisierung des Anwendungsbereiches von Unterdächern
• Erweiterung der Anordnung von Unterdächern
• Regelungen für Energiegewinnungsanlagen
• Anpassungen bei den Konterlattenhöhen und
• Lüftungsquerschitte Ergänzung und Überarbeitung der Systemskizzen
1) Geänderte Gliederung
Was wurde an der Struktur der Norm verändert?
Im bisherigen Dokument wurde nach Begriffsbestimmungen, normativen Verweisen und Inhaltsverzeichnis direkt mit Planung und Bemessung begonnen.
In der neuen Ausgabe werden zunächst Materialien und Materialqualitäten behandelt, danach die generellen Anforderungen und anschließend der umfangreichste Teil Planung und Ausführung.
Diese neue Struktur soll die Norm insgesamt besser lesbar machen.
2) Materialqualitäten
Was ändert sich bei den Materialqualitäten?
Bei den bituminösen Produkten ist eine E-GV 10 künftig nicht mehr möglich.
Ansonsten bleiben die Qualitäten grundsätzlich gleich, jedoch erfolgt die Bewertung
der Bahnenprodukte künftig nach den neuen Materialnormen:
ÖNORM B 3661-1 für Bitumenbahnen
ÖNORM B 3661-2 für Kunststoffbahnen
Was bedeutet das konkret für erhöhte Regensicherheit?
Die bisherige Erleichterung, eine Bahn mit 220 g/m² ab 15° Dachneigung und bis 4 kN Schneelast als erhöht regensicher einzusetzen, wird in der neuen B 4119 voraussichtlich entfallen.
Damit sind für erhöhte Regensicherheit künftig ausschließlich Kunststoffbahnen ab 330 g/m² (UD Typ II) vorgesehen.
3) Präzisierung des Anwendungsbereiches
Wie wird der Anwendungsbereich künftig genauer definiert?
Unter Punkt 5 „Generelle Anforderungen“ wird klar festgehalten, dass ein Unterdach nicht für die Wasserein- und Ableitung ausgelegt ist.
Wenn diese Funktion erforderlich ist, muss eine Abdichtung im Sinne der ÖNORM B 3691 ausgeführt werden.
Was gilt weiterhin für die Ausführung von Unterdächern?
Unterdächer sind weiterhin geneigt auszuführen.
Die Neigung darf die zulässige Mindestdachneigung der darüberliegenden Eindeckung grundsätzlich nicht unterschreiten.
Gibt es Erleichterungen im Sanierungsfall?
Ja. In der neuen B 4119 ist vorgesehen, dass bei Sanierungen die Mindestdachneigung der darüberliegenden Eindeckung – sofern vom Hersteller der Unterdachbahn freigegeben – geringfügig unterschritten werden darf.
Eine gefällelose Ausführung bleibt jedoch weiterhin unzulässig.
Was ist bei Traufenausbildungen mit tiefhängenden Dachrinnen zu beachten?
In solchen Bereichen ist mit erhöhter Bewitterung und größerer UV-Belastung zu
rechnen.
Daher sind dort dauerhaft beständige Materialien zu verwenden, zum Beispiel ein entsprechender Traufenanschlussstreifen, wie die
pro clima SOLTEMPA.
4) Erweiterung der Anordnung von Unterdächern
Wo wird ein Unterdach künftig zusätzlich erforderlich?
Bei nicht zugänglichen Dachböden oder leichten Decken wie Zangendecken oder Tramdecken war ein Unterdach bislang bei Wohngebäuden erforderlich.
Künftig soll dies auch für Nichtwohngebäude mit vergleichbarem Schadensfolgerisiko gelten.
Wo ist kein Unterdach erforderlich?
Ergänzt wurde, dass bei freistehenden Konstruktionen wie etwa Terrassenüberdachungen oder Abstellflächen grundsätzlich kein Unterdach nötig ist.
Eine Ausnahme besteht bei Unterschreitung der Regeldachneigung bei Dachdeckungen.
5) Regelungen für Energiegewinnungsanlagen
Was ist hier neu?
Komplett neu ist die Aufnahme von Regelungen für Energiegewinnungsanlagen.
Was bedeutet das für Indach-Anlagen?
Bei Dächern mit geplanten Indach-Energiegewinnungsanlagen gemäß ÖNORM M 7778 ist künftig zumindest im Bereich der Anlage ein Unterdach mit erhöhter Regensicherheit vorzusehen.
Wie weit muss dieser Bereich ausgeführt werden?
Die Ausführung mit erhöhter Regensicherheit muss die Anlage:
seitlich um mindestens 1,5 m überragen,
in Richtung First ebenfalls um mindestens 1,5 m überragen und
traufseitig bis zur Traufe geführt werden
Was gilt, wenn der Hersteller der Energiegewinnungsanlage keine ausreichende Regensicherheit bestätigt?
Dann ist eine Abdichtung gemäß ÖNORM B 3691 oder eine gleichwertige Konstruktion unterhalb der Eindeckung erforderlich.
Was wird bei bestehenden Dächern empfohlen?
Bei der Montage von Energiegewinnungsanlagen auf bestehenden Dächern wird empfohlen, das vorhandene Unterdach bzw. die Unterspannung auf augenscheinliche Unversehrtheit zu überprüfen.
6) Anpassung bei den Konterlattenhöhen
Was wurde hier geändert?
In der Tabelle zu den Konterlattenhöhen wurden die Maßangaben auf die üblichen Dicken 50, 60 und 80 mm angepasst.
Kommt es durch Holzschwund (max. 5 mm) zu geringeren Stärken, ist das zulässig.
7) Änderung / Anpassung der Systemskizzen
Was wurde bei den Systemskizzen überarbeitet?
Die Systemskizzen wurden aktualisiert, ergänzt und erweitert, um die Anforderungen klarer und praxisnäher darzustellen.
Weitere kleinere Änderungen
Welche zusätzlichen Anpassungen sind noch relevant?
Neben den großen Punkten gibt es noch mehrere Detailänderungen, wie z.B.:
- der Wert für diffusionsoffene Aufbauten wurde von 0,3 m auf 0,5 m angehoben
- die Konterlattenhöhen sind nun bis zu einer Neigung von 3° geregelt, bisher war dies bis 5° angegeben
- in der Konterlattentabelle wurden die Dachneigungsspalten 15 bis 20° und 20 bis 25° zusammengeführt und decken nun gemeinsam den Bereich von 15° bis 25° ab als Zu- und Abluftöffnungen,
- Firstentlüftungen sowie Querschnitte und Mindestquerschnitte der Hinterlüftung wurden überarbeitet, ergänzt oder aktualisiert
Für weitere Fragen steht Ihnen DI (FH) Bernd Lederwasch telefonisch unter 03127 20945 oder per
Mail zur Verfügung.
Er ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Technik, Forschung & Entwicklung, sowie für aktuelle technische Fragstellungen.
Wir werden Sie demnächst in
Webinaren über die Einzelheiten der Norm-Änderungen informieren.
Die Termine folgen zeitnah.