Fragen & Antworten
Wie muss ich die Maschine verpackt sein?
Die Maschine muss für den Transport verpackt sein. Hierzu kann die Originalverpackung oder ein passender Karton verwendet werden. Maschinen ab einem Gewicht von 32 kg werden auf einer Palette transportiert. Der Maschine muss die Bestätigung des Online-Reparaturauftrags oder einen Lieferschein mit Fehlerbeschreibung beigelegt werden.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Die Maschine muss vollständig mit allen sicherheitsrelevanten Bauteilen bei uns eingehen (Schutzhaube, Spaltkeil, usw.).
Die Rechnung zum Festpreis-Reparatur-System erhalten Sie anschließend von uns.
Welche Ausnahmen sind nicht Teil des Fest-Preis-Reparatur-Systems?Die Festpreise gelten nicht bei Sturz-, Gewalt- und wirtschaftlichem Totalschaden. Ebenfalls nicht bei unsachgemäßer Benutzung wie z. B. Verwendung von falschem Werkzeug (Sägeblätter, Bohrer, …) oder stark verschleißender Nutzung. Folgende Maschinen sind nicht im Festpreis-Reparatur-System enthalten: ZAF; HIT-M; ZSX-TWIN
Sollte eine Reparatur zum Festpreis ausnahmsweise nicht möglich sein – etwa, weil eine Maschine so stark beschädigt ist, dass eine Instandsetzung unwirtschaftlich ist oder bei beendetem Reparatur- und Ersatzteildienst - haben Sie die Möglichkeit ein Neugerät mit einem Nachlass zu erwerben. Hier tritt dann die Entsorungsprämie in Kraft.
Was passiert bzw. welche Kosten entstehen wenn das Gerät nicht reparierbar ist und das Austauschangebot nicht angenommen wird?
Der Kunde erhält das unreparierte und zerlegt Gerät retour. Es werden dann lediglich die Kosten für die Abholung und Retoursendung und 20 € für die Erstellung des Kostenvoranschlages in Rechnung gestellt.
Was passiert mit dem Altgerät wenn dieses nicht mehr reparierbar ist und man sich für das Austauschangebot entscheidet?
Wenn man sich für das Austauschgerät entscheidet, dann wird das defekte Altgerät von Mafell verschrottet und nicht mehr zum Kunden zurückgesandt.