Untergrund?
Für den Fenstereinbau muss der Untergrund eben, tragfähig, nicht sandend, trocken und rissfrei sein, und darf keine Vertiefungen wie Mörtelfugen, Ausbrüche, Kiesnester und Lunker aufweisen. Diese Anforderung kann sowohl vom Baukörper (Ziegel) selbst, oder beispielsweise durch einen Glattstrich erfüllt werden.
In Hinblick auf die Luftdichtheit ist rauminnenseitig jedenfalls ein ausreichend luftdichter Anschluss herzustellen. Ist der Putz als luftdichte Ebene vorgesehen, ist der Anschluss vom Putz an das Fenster ebenfalls ausreichend luftdicht auszuführen.
Ist ein Glattstrich erforderlich?
Grundsätzlich ist ein Glattstrich nur dann erforderlich, wenn die Anforderungen an den angrenzenden Wandbildner/tragenden Baukörper wie z. B. eben, tragfähig, nicht sandend, trocken, rissfrei und keine Vertiefungen wie Mörtelfugen, Ausbrüche, Kiesnester, Lunker nicht erfüllt sind. Diese Anforderungen gelten auch für den Sanierungsfall.
Ist ein Glattstrich erforderlich?
Grundsätzlich ist ein Glattstrich nur dann erforderlich, wenn die Anforderungen an den angrenzenden Wandbildner/tragenden Baukörper wie z. B. eben, tragfähig, nichtsandend, trocken, rissfrei und keine Vertiefungen wie Mörtelfugen, Ausbrüche, Kiesnester, Lunker nicht erfüllt sind. Diese Anforderungen gelten auch für den Sanierungsfall.
Für welche Fenster gilt die Norm?
Für alle Fenster in konditionierten und unkonditionierten Räumen (z. B. Garagen) die in direkten Kontakt mit dem Außenklima stehen.
Laibungsdämmung, wie wird diese gemessen?
Die Dämmstoffdicke darf nach außen hin abnehmen, z. B. unter der Fensterbank. Bei einer Sollfugenbreite von 15 mm beträgt die Fensterstocküberdämmung jedenfalls 15 mm, gesamt also die geforderten 30 mm. Dies gilt auch für außenwandbündig gesetzten Fenstern die mit WDVS überdämmt werden.